AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Allgemeine Geschäfts- und Lieferungsbedingungen der Firma USERSoft EDV GmbH

1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen sind für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen uns und unseren Kunden ausschließlich maßgebend. Der Kunde erkennt die Bedingungen uneingeschränkt als rechtsverbindlich an. Anderslautende oder widersprechende Geschäftsbedingungen sind für den Verkäufer nur verbindlich, wenn er den erteilten Auftrag ausdrücklich auf der Grundlage der Geschäftsbedingungen des Käufers schriftlich bestätigt, denen zu widersprechen er nicht verpflichtet ist.

Aufträge, Abreden, Zusicherungen und Zusagen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Software bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

3. Vereinbarungen über Softwareprodukte

Der Käufer erwirbt gegen Zahlung des Kaufpreises lediglich das ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die erworbenen Programme und Arbeitsunterlagen unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen zu nutzen:

3.1.
Das Softwareprodukt kann nur auf einem Personalcomputer genutzt werden. Für erforderliche Mehrfachkopien ist eine gesonderte Lizenz erforderlich. Erfolgt die Nutzung eines mehrplatzfähigen Systems (Netzwerkversion), so sind für alle angeschlossenen Arbeitsplätze dieses Netzwerkes keine gesonderten Lizenzen erforderlich.

3.2.
Alle Rechte an den Programmen und Dokumentationen, Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei dem Verkäufer. Durch den Erwerb dieser Lizenz werden auf den Käufer keinerlei Rechte, Eigentumstitel oder Ansprüche auf das Softwareprodukt außerhalb dieses Lizenzabkommens übertragen. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Quellprogramme. Vom Verkäufer ist Sorge zu tragen, daß stets der aktuelle Quellcodestand an einem sicheren Ort hinterlegt wird. Ebenso ist dort die Reihenfolge der zugangsberechtigten Personen zu hinterlegen, damit nach Wegfall der Softwarepflegemöglichkeit  des Verkäufers die Softwarepflege von Dritten übernommen werden kann.

3.3.
Das Softwareprodukt darf lediglich zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Derartige Kopien müssen immer den Copyrightvermerk des Verkäufers tragen. Der Käufer darf keine Kopien des Softwareproduktes für den Verkauf an Dritte oder für andere Zwecke anfertigen. Gleiches gilt für Handbücher und Dokumentationen.

3.4.
Diese Lizenz, sowie das Softwareprodukt im Original und als Kopie, dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des Verkäufers übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, daß der Dritte allen Bedingungen dieses Vertrages zustimmt und daß der Käufer keine Kopien des Softwareproduktes für sich behält.

4. Gewährleistung

4.1.
Das von dem Käufer erworbene Programm ist nur im Originalzustand, d.h. mit sämtlichen unveränderten vorhandenen Dateien, lauffähig. Das Programm ist für IBM bzw. kompatible Rechner mit Betriebssystem Windows XP, Windows VISTA, Windows 7 mit mindestens 1 GIG RAM und mindestens 2 GIG Festplatte für Daten geschrieben und getestet. Es wird keinerlei Gewährleistung dafür übernommen, daß das Programm auf anderen Systemkonfigurationen oder insbesondere mit anderen Softwareprodukten  einwandfrei läuft. Die Gewährleistung gilt für die Originalversion einschließlich der Updates.

4.2.
Eine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen den Anforderungen des Käufers genügen oder in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, ist ausgeschlossen. Die programmseitige Erfüllung der Anforderungen des Käufers kann von diesem in einer maximal dreimonatigen Testperiode überprüft werden. Die Übereinstimmung wird mit einem Funktionstest bestätigt, der in einem Abnahmeprotokoll wiedergegeben ist. Der Verkäufer gewährleistet, daß die Software die üblichen Anwendungstests erfolgreich durchlaufen hat. Der Verkäufer bestätigt, daß die gelieferte Software den schriftlichen Produktspezifikationen des Verkäufers entspricht und bei normaler Anwendung frei von Fehlern ist.

4.3.
Sollten innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht Mängel auftreten, so hat der Käufer ein Nachbesserungsrecht und der Verkäufer eine Nachbesserungspflicht. Der Beginn der gesetzlichen Gewährleistungspflicht ist der Zeitpunkt der Softwareabnahme. Stellt der erste Nachbesserungsversuch den Mangel nicht ab, sind dem Verkäufer zwei weitere Nachbesserungsversuche einzuräumen. Bleiben drei Nachbesserungsversuche hinsichtlich des gleichen Mangels ohne Erfolg oder hat der Verkäufer die Nachbesserung trotz nachweisbarer Aufforderung unter Fristsetzung innerhalb derselben nicht vorgenommen, so hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften zu verlangen.

4.4.
Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, daß den Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit treffen. Folgeschäden sind ausgeschlossen.

4.5.
Der Verkäufer haftet ausdrücklich nicht für den Verlust von Daten. Der Verkäufer verweist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses entsprechender Spezialversicherungen.

4.6.
Störungen der gelieferten Software durch elektrische Impulse, Stromschwankungen u.ä. können nicht ausgeschlossen werden. Für etwaige hieraus resultierende Schäden haftet der Verkäufer nicht.

5. Urheberrecht

Dem Käufer ist bekannt, daß die Software geistiges Eigentum des Verkäufers ist und von diesem selbst erarbeitet wurde. Es ist dem Käufer untersagt, die Software dritten Personen zur Nutzung oder Auswertung zugänglich zu machen. Verstößt der Käufer gegen die Vervielfältigungs-, Übertragungs- oder Urheberrechtsschutzbestimmungen, so verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der 10-fachen Lizenzgebühr (siehe Kauf- und Lizenzvertrag). Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, wird § 343 BGB ausgeschlossen. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzbetrages bleibt unberührt.

Des weiteren kann der Verkäufer dem Käufer ersatzlos die weitere Nutzung der gelieferten Programme untersagen und die Herausgabe aller Datenträger, die das Softwareprodukt enthalten, sowie etwaige gelieferte Handbücher und Unterlagen verlangen.

Erfolgen die Verstöße durch Mitarbeiter des Käufers sowie durch Personen, die sich mit seiner Erlaubnis in seiner Betriebssphäre aufhalten, so hat der Käufer in gleichem Umfang wie für eigene Vertragsverstöße zu haften. Der Käufer verpflichtet sich, die Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die erforderlich sind, damit die Software nicht unbefugt Dritten zugänglich wird.

6. Dokumentation

Ein Handbuch in Papierform, sowie auf CD-ROM wird bei KARAT und seinem Nebenprodukten mitgeliefert. (KARAT, STATISTIK, ZIMMERPLANUNG). Die Handbücher werden mit einer neuen Produktversion angepaßt und ausgeliefert.

7. Datensicherung

Dem Käufer ist bekannt, daß er seine Datenbestände in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal in der Woche nach dem “Generationen-Prinzip” auf externe Datenträger zu sichern hat, so daß er bei Störungen allenfalls Eingaben einer Woche nachvollziehen muß.

Schließlich obliegt es dem Käufer, die vom Programm angebotene Möglichkeit des Erstellens schriftlicher Unterlagen zu nutzen, so daß jederzeit der Betrieb ohne Folgeschäden manuell weitergeführt werden könnte. Er wird zur Vermeidung von etwaigen Nachbuchungen bei Störung den monatlichen Ausdruck vornehmen.

8. Einverständnis

Der Käufer bestätigt hiermit ausdrücklich, daß alle vorstehenden Geschäftsbedingungen von ihm sorgfältig durchgelesen und verstanden worden sind und er mit diesen Bedingungen einverstanden ist.

9. Vertragsergänzungen

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

10. Nichtigkeit

Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sind, ändert sich nichts an der Wirksamkeit des Vertrages insgesamt. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die im Ergebnis den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gleichkommen. Die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland wird vereinbart.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Würzburg

Würzburg, den 01.02.2011



 

 


 

Heisenbergstraße 3 b
97076 Würzburg

 

Telefon: +49 931 270840

Fax: +49 931 2708429
E-Mail: info@usersoft.de



USERSoftware Süd

Andreas Kapeller 

Telefon: +49 8031219796


 

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